Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer zu der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bis zum 30.06.2007 war das sog. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) so gut wie unangetastet geblieben. Um mit der Zeit zu gehen, hat der Gesetzgeber ab dem 01.07.2007 ein vollständig neues Wohnungseigentumsgesetz verfasst und in Kraft treten lassen.

Insofern war der Gesetzgeber durchaus kreativ und hat durch die sog. Beschlusssammlung u.a. den Ersatzzustellungsvertreter und auch die Anfechtungsklage mit dem neuen Gesetz ins Leben gerufen.

In dem neuen Wohnungseigentumsgesetz wurden erhebliche Änderungen bei Fragen der Kostenverteilung, Hausgeldzahlung, Verzugsregelungen, Entziehung des Wohnungseigentums, Mehrheitsentscheidungen, Modernisierungen usw. getroffen. Eine wichtige Änderung besteht auch darin, dass das Wohnungseigentum nicht mehr der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt, sondern der allgemeinen Gerichtsordnung, d.h. der Zivilprozessordnung.

Rechtsanwalt
Thorben Bär


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