Wirtschaftsrecht

Mit dem Wirtschaftsrecht wird kein klassisches Rechtsgebiet definiert. Wir verstehen das Wirtschaftsrecht als Sammelbegriff für sämtliche Rechtsgebiete, die für Unternehmen relevant und zu berücksichtigen sind.

Dazu gehören beispielsweise:

– das Handelsrecht
– das Wettbewerbsrecht
– der gewerblicher Rechtsschutz
– das allgemeine Zivilrecht
– das Gesellschaftsrecht
– das Insolvenzrecht

Unser Fokus liegt dabei auf der rechtlichen Beratung und Analyse der Wechselwirkungen der betreffenden Rechtsgebiete untereinander. Nur wer die Wechselwirkungen bzw. das Ineinandergreifen der vorstehenden Rechtsbegriffe kennt und berücksichtigt, kann nach unserer Überzeugung nachhaltige Erfolge erzielen. Wir sind dabei bemüht unsere Mandanten vorbeugend und übergreifend auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts zu beraten. Dies betrifft in besonderem Maße die Frage der Vertragsgestaltung und deren Abwicklung.

 

   Übersicht Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsanwalt
Thorben Bär


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Fachanwalt für Familienrecht