Werkvertragsrecht
Das Werkvertragsrecht umfasst insbesondere Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung von Handwerkerforderungen bzw. Handwerkerrechnungen und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers wegen Mängeln.
Das Rechtsgebiet umfasst weiter Beratung und Hilfe bei der Klärung des Vorhandenseins von Mängeln durch Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens oder eines Gutachtens im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens bei Gericht.