Verkehrsrecht

Hierzu gehören unter anderem die

  1. Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfall (Schadensersatz)
  2. Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen aus dem Bereich des Straßenverkehrs
  3. Hilfe bei Streitigkeiten aus Fahrzeugkauf oder Fahrzeug-Leasing
  4. Vertretung im Fahrzeugversicherungrecht
  5. Vertretung im Verkehrsverwaltungsrecht und Führerscheinangelegenheiten

Die Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen ist heute derart kompliziert, dass der juristische Laie ohne anwaltliche Hilfe seine Rechte nicht oder nicht optimal wahrnehmen kann. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie daher möglichst sofort nach einem Unfall einen Rechtsanwalt beauftragen, bevor Sie selbst mit dem Unfallgegner, dessen Versicherung oder ggf. der Polizei verhandeln oder Angaben machen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Ansprüche in vollem Umfang durch zu setzen
Schadensersatz aus Verkehrsunfällen umfasst Ersatz für materielle und immaterielle Schäden.
Materielle Schäden sind alle finanziellen Nachteile durch den Fahrzeugschaden oder die Beschädigung eines anderen Gegenstandes, wie die Kosten der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für das beim Unfall beschädigte Fahrzeug (Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden) oder die Kosten der Reparatur. Ferner gehören hierzu unter anderem Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten für die Schadensfeststellung, An- bzw. Abmeldekosten des Fahrzeuges, Kosten neuer Kennzeichen, Höherstufungsschäden in der Fahrzeugversicherung.
Sind durch den Unfall Körperschäden / Verletzungen eingetreten, besteht Anspruch auf Erstattung aller hierdurch entstandenen Kosten oder Nachteile. Hierzu gehören Arztkosten, Arzneimittelzuzahlungen, Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten (z.B. zu Ärzten oder zur Physiotherapie), Beeinträchtigungen beim Erwerb und Fortkommen, Unterhaltsverlust von Angehörigen eines Unfallopfers. Auch für etwaige psychische Folgen eines Verkehrsunfalles ist vom Unfallverursacher Ersatz zu leisten.
Bei Körperschäden besteht ferner Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, also Ersatz des immateriellen Schadens.

Sollte gegen Sie als Fahrzeugführer ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein, Sie einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder eine sonstige Mitteilung hierüber erhalten haben, empfiehlt es sich, sofort einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Nur über einen Rechtsanwalt können Sie Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte erhalten. Dies ist immer erforderlich, weil erst danach die richtige Verteidigungsstrategie gewählt werden kann.
Bei allen Streitigkeiten aus Kfz-Kaufverträgen oder Kfz-Leasingverträgen können Sie sich von uns vertreten lassen.
Wir vertreten Sie ferner bei Auseinandersetzungen mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung und in Verfahren der Führerscheinstelle oder jeder anderen Verwaltungsbehörde.

 

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Rechtsanwalt
Moritz Bamberger


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