Schadensrecht
Schaden nennt man den Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis, beispielsweise einen Unfall oder Verkehrsunfall oder durch das Verhalten eines Dritten erleidet.
Schaden kann ein Vermögensschaden sein, d. h. ein Nachteil, den man in Geld oder einer geldwerten Verpflichtung ausdrücken kann, oder ein immaterieller Schaden, also ein nicht das Vermögen betreffender Schaden, wie beispielsweise die Beeinträchtigung der Gesundheit, des körperlichen Wohlbefindens oder der Ehre.
Für die Verpflichtung, einem anderen dessen Schaden zu ersetzen, bedarf es eines besonderen Rechtsgrundes, wie beispielsweise die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, eine unerlaubte Handlung, ein Verkehrsunfallgeschehen oder eine Haftung aus einem Gefährdungstatbestand. Wer Schadensersatz begehrt, hat grundsätzlich Haftungsgrund, Ursächlichkeit und Verschulden des Schädigers nach den allgemeinen Regeln zu beweisen.
Der Laie kann oft nicht beurteilen, wann und was im Einzelnen als Schadensersatz verlangt werden kann, da die Rechtsmaterie sehr komplex ist.
Als Stichworte des Schadensumfanges seien beispielhaft Naturalrestitution, Geldersatz, Rentenzahlung, Zukunftsschaden, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Haushaltsführungsschaden, medizinische Behandlungskosten, Beeinträchtigung von Erwerb- und Fortkommen, Unterhaltsverlust/Ansprüche Hinterbliebener, psychische Folgen eines Schadens genannt. Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder bei der Abwehr unberechtigterweise gegen Sie erhobener Schadensersatzansprüche sind wir als Rechtsanwälte beratend oder als Ihre Vertreter jederzeit für Sie da.
Soweit aufgrund eines Schadensereignisses Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen oder hierüber Streit entsteht, gehört auch dies zu unserem Tätigkeitsfeld.
– Siehe auch Personenschaden, Schmerzensgeld, Verkehrsrecht.
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