Personenschaden
Wird eine Person körperlich oder psychisch verletzt, so umfasst der Schadensersatzanspruch wegen des Personenschadens je nach Fall insbesondere die Zahlung von
Schmerzensgeld (siehe dort) für den erlittenen immateriellen Schaden
und
Schadensersatz für den durch die Verletzung eingetretenen materiellen Vermögensschaden.
Dieser umfasst unter anderem die selbst getragenen (also nicht von einem Sozialversicherungsträger oder einer Versicherung gedeckten) Kosten für
- Heilbehandlung
- Arzt
- Krankenhaus
- Medikamente
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- medizinisiche Hilfsmittel
- Fahrten zu Ärzten oder Therapien, ggf. Fahrten Krankenhausbesuche
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Schönheitsoperationen zur Beseitigung von Verletzungsfolgen, Narben usw.
- Umzug oder Baukosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung
- Haushaltsführungsschaden, Kosten der Hilfe im Haushalt
- Pflege
- vermehrter Bedürfnisse (Diätkost, besondere Bekleidung, anderes Kfz)
- berufliche Rehabilitation
- Beerdigung
- Vertretung durch Rechtsanwalt
und Ersatz wegen
- Verdienstausfall
- Wegfall eines Unterhaltsverpflichteten (entgangener Unterhalt)
- Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens (Rente wegen Erwerbsminderung).
Die Haftung für den Schadensersatz bezüglich des Personenschadens kann sich u. a. ergeben aus Verkehrsunfall, unerlaubter Handlung, Verletzung von Schutzgesetzen oder Verkehrssicherungspflichten, Gefährdungshaftung (etwa Tierhalterhaftung, Produkthaftung, Straßenverkehrsgesetz) oder bei Verletzung vertraglicher Pflichten aus Vertragsrecht.