Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe bedroht sind (Strafrecht), die aber als Ordnungsunrecht mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Im Verkehrsrecht sind die meisten Verstöße mit einer Geldbuße als Ordnungswidrigkeit bedroht, soweit sie nicht ein grob fehlerhaftes Verkehrsverhalten darstellen und als Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt etc. zu bestrafen sind.
Neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten sind noch zu nennen die Umweltordnungswidrigkeiten, Steuerordnungswidrigkeiten und die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.