Kaufrecht
Ein Kauf ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, einen Kaufpreis zu bezahlen, die andere Partei, einen Gegenstand, eine Sache (§ 433 ff. BGB), ein Recht (§ 453 BGB), eine Rechtsgesamtheit, ein Unternehmen oder ein Grundstück gegen Geld zu übereignen, zu übergeben oder zu übertragen.
Kaufverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Zu den Kaufverträgen gehören auch die im Internet abgeschlossenen Bestellungen oder Verträge, bei denen Sie – beispielsweise bei eBay – etwas ersteigern.
Bei bestimmten Kaufvertragsarten, wie z. B. Grundstückskauf, Erbschaftskauf, Kauf eines Vermögens (Vermögensübernahme) sowie Kauf eines eingetragenen Schiffes müssen spezielle Formvorschriften eingehalten werden.
Kommt es beim Kaufvertrag zu rechtlichen Problemen, weil der Käufer nicht zahlt, der Verkäufer den verkauften Gegenstand nicht übergibt oder überträgt, weil die verkaufte Sache mangelhaft ist oder zerstört wird oder weil sich beispielsweise herausstellt, dass der Verkäufer den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages getäuscht hat, sind die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Hier sollten Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen und möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren.
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