FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wonach bemessen sich die Anwaltsgebühren?

 a) Rechtsanwaltsvergütungsgeld

Rechtsanwälte werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – “RVG” – honoriert. Es handelt sich um eine gesetzliche Vorschrift, an welche die Rechtsanwälte gebunden sind. Die Gebührensätze des RVG dürfen in der Regel nicht unterschritten werden.

b) Erstberatungsgebühr

Die Obergrenze der Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach § 13 RVG, Nr. 2102 VVRVG 190,00 Euro zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, zusammen also 243,60 Euro. Die Erstberatungsgebühr ist streitwertunabhängig. Für eventuelle weitere Beratungen, über deren Inanspruchnahme der Mandant entscheidet, werden dann die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert fällig.

c) Beratervertäge

Viele Mandanten, insbesondere gewerbliche Unternehmen, die laufenden Beratungsbedarf haben, machen von der Möglichkeit Gebrauch, den Beratungsaufwand durch eine laufende Pauschale, die etwa monatlich zu zahlen ist, abzugelten.

d) Gebührenvereinbarung

Bringt ein Rechtsfall einen überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand mit sich, etwa weil der Fall von der Sache kompliziert oder die Rechtslage schwierig ist, ist der tatsächliche Beratungsaufwand oft mit den gesetzlichen Gebühren nicht abgedeckt. In diesem Fall kann der Rechtsanwalt seine Gebühren mit dem Mandanten schriftlich frei vereinbaren.

e) Forderungsinkasso

Hier sind die Rechtsanwälte unter bestimmten Voraussetzungen befugt, Gebührenabkommen zu treffen.

f) Rechtschutzversicherungen

Rechtschutzversicherungen gewähren bei entsprechender Ausstattung der Police Kostenschutz für die anwaltliche Beratung in familienrechtlichen Streitigkeiten (insbesondere Trennung und Scheidung) und erbrechtlichen Streitigkeiten.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt / Dynamischer Unterhalt für alle Altersstufen!

Seit dem Kinderunterhaltsgesetz vom 06.04.1998 kann nach § 1621 a BGB der Kindesunterhalt alks dynamischer Unterhalt für alle Altersstufen geltend gemacht werden.

Der Unterhalt wird damit automatisch alle zwei Jahre dynamisiert und erhöht sich an dem ersten des Monats, in dem die nächste Altersstufe erreicht wird.

Dies hat verschiedene Vorteile.

Zum Beispiel kann damit der Fall nicht mehr eintreten, daß die Geltendmachung des erhöhten Kindesunterhalts bei Eintritt in die nächste Altersstufe oder bei Änderung der Düsseldorfer Tabelle schlicht vergessen wird.

Auch können auf diese Art und Weise Änderungen durchgesetzt werden, die sonst im Rahmen einer Abänderungsklage nicht erreicht werden können, wenn nämlich die Änderung weniger als 10% ausmacht.