Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht, auch materielles Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, regelt das Recht von privaten Personen untereinander.
Hierzu gehören Rechtsgeschäfte, Verträge, Willenserklärungen, Vertretungsverhältnisse, Wirksamkeitsvoraussetzungen, Geschäftsbedingungen und Vieles mehr, soweit diese von Privatpersonen geschlossen, erklärt oder veranlasst werden oder diese betreffen.
Auch das Schadensersatzrecht und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gehören zum Zivilrecht, ferner als Spezialgebiete das Arbeits- und Handelsrecht.
Da im Zivilrecht alle Rechtsnormen relevant sind, die zur Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen oder dabei zu beachten sind, wirken auch öffentlich-rechtliche Rechtsnormen (die das Verhältnis des Staates zum Bürger regeln) in vielfältiger Weise in das Privatrecht hinein.
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Bernd Oliver Schäfer
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